§ 8 Abs 2 BEinstG (Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses; nachträgliche Zustimmungserteilung in besonderen Ausnahmefällen; nur ganz außergewöhnliche Umstände)
§ 14 Abs 2 BEinstG (Feststellungsbescheid über begünstigende Behinderung; Kündigungsschutz besteht auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Feststellungsbescheides ein Dienstverhältnis nicht mehr besteht)