Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 88 SPG (Beschwerden wegen unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 88 SPG (Beschwerden wegen unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)