§ 33 Abs 2 Vlbg SpG (Sonderklasse, schriftliche Verpflichtungserklärung über die Tragung des Pflegeentgeltes; Aufklärung über die sich aus der Aufnahme in die Sonderklasse ergebenden Verpflichtungen in geeigneter Weise; keine ziffernmäßige Angabe der Entgelthöhe erforderlich)
VwGH 24.10.2000, 99/11/0283