§ 109 Abs 1 lit b KFG (Fahrschulbewilligung, Erteilungsvoraussetzung, Vertrauenswürdigkeit; Verkehrsunfall mit Sachschaden mit anschließender Fahrerflucht)
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0220
Anlass für die Entziehung der Fahrschullehrerberechtigung war, dass der Bf am 28. 1. 2000 einen Verkehrsunfall mit Sachschaden (Beschädigung eines Gartenzaunes) verursacht und es in der Folge unterlassen habe, anzuhalten, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken und die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle zu verständigen. Dadurch habe er VerwÜbertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und c und Abs 5 StVO begangen, wegen derer auch rk bestraft worden sei.