§ 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Überschreitung der Landeshöchstzahl, besonders wichtiger Grund, ua Schlüsselkraft zur Erhaltung von Arbeitsplätzen der inländischen Arbeitnehmer, Ebenso: der EWR-Bürger)
Art 12 EG (Diskriminierungsverbot)