§ 19 Abs 2 AsylG (unter Umgehung der Grenzkontrolle eingereiste Asylwerber, vorläufige Aufenthaltsberechtigung ab Zuerkennung durch Behörde; unverzügliche Zuerkennung, wenn Antrag zulässig und nicht offensichtlich unbegründet)
VwGH 04.07.2000, 2000/21/0033