§ 21 Abs 1 AsylG (Asylwerber nach § 33 FrG, Zulässigkeit der Ausweisung bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt)
VwGH 04.07.2000, 2000/21/0076
Gem § 21 Abs 1 AsylG steht fest, dass Asylwerber nach § 33 Abs 1 FrG - unter Bedachtnahme auf die §§ 35 und 37 Abs 1 FrG - ausgewiesen werden dürfen (zufolge § 21 Abs 2 AsylG sind sie nur gegen eine Abschiebung oder Zurückschiebung geschützt). Tatbestandsmäßig ist für eine Ausweisung nach der gen Best Voraussetzung, dass sie sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Hier ist selbst unter Berücksichtigung des BeschwVorbringens kein Umstand ersichtl, der die Rechtmäßigkeit des inländ Aufenthalts der Bfinnen begründen könnte. Abw.