§ 41 Abs 2 Wr BesoldungsO 1994 (Abfertigung, Gebührlichkeit bei Austritt, Voraussetzungen; keine bei Austritt wegen Nichtbezahlung des Gehalts, keine Gestaltbarkeit des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses)
VwGH 24.05.2000, 2000/12/0074
Mit dem angef B wurde der A des Bf auf Feststellung der Gebührlichkeit einer Abfertigung abgewiesen. Der Bf hatte wegen Nichtbezahlung des Gehalts den Austritt erklärt.