§ 2 Abs 1 Krnt GSLG 1969 (Bringungsrecht, Einräumung auf Antrag bei Vorliegen eines Bringungsnotstandes; Antragsberechtigung auch des Grundstückspächters; Begriff des Bringungsnotstandes)
VwGH 25.05.2000, 99/07/0201
Ein Bringungsnotstand beeinträchtigt iFd Verpachtung im bes Maße auch den Pächter. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ihm ein A-Recht zusteht, um diesen Bringungsnotstand durch die Einräumung eines Bringungsrechtes beseitigen zu lassen.