§ 3 Oö BauplanV 1976, LGBl 79 (Einreichplan; Darstellung geplanter Teile in Farbe, differenziert nach Material; einer Bewilligung zugrunde liegender Plan, grau gezeichnete Teile in Abweichung vom tatsächlichen Bestand; keine konkludente Bewilligung der Abweichungen)
VwGH 30.05.2000, 96/05/0157