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VwGH 29. 6. 2000, 2000/07/0018 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2001/1572ZfV 2001, 772

§ 11 Abs 1 Bgld AWG 1993 (Anschlusspflicht, Eigentümer, Mieter, Pächter, Fruchtnießer der im Pflichtbereich gelegenen Grundstücke; Überlassung lediglich von Grundstücksteilen)

§ 12 Abs 1 Bgld AWG 1993 (Ausnahme von Anschlusspflicht, kein regelmäßiger Anfall von Haushalts- und Sperrmüll; Begriff der Regelmäßigkeit)

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