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Personalvertretung 29. 1. 2001, G 1/3 - PVAK/01

JudikaturZfV 2001/1557ZfV 2001, 716

§ 10 Abs 7 PVG

Personalvertretung 29.01.2001, G 1/3 - PVAK/01

Ein FA ist gem § 10 Abs 7 PVG zur Antragstellung auf Erstattung eines Gutachtens nicht berufen. Die PVAK ist nicht zuständig, Rechtsauskünfte zu erteilen.

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