§ 73 Abs 2 AVG (Devolutionsantrag, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde)
BerK 07.03.2001, GZ 5/6-BK/01
Der Einschreiter begründet seinen bei der BerK eingebrachten Devolutionsantrag damit, die DK habe seit Einbringung der Disziplinaranzeigen bis dato - somit nicht innerhalb von sechs Monaten - gem § 73 AVG entschieden, wobei unabhängig von der allgemeinen Bestimmung des § 73 AVG gem § 114 Abs 3 BDG das Disziplinarverfahren in erster Instanz nach sechs Monaten abzuschließen wäre.