Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierungsgebot, im Wirtschaftsrecht differenziert; materiell-rechtl Ermächtigung nicht ausreichend; Grundsätze für Systemnutzungstarife hätte das ElWOG nicht dem V-Geber überlassen dürfen)
Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierungsgebot, im Wirtschaftsrecht differenziert; materiell-rechtl Ermächtigung nicht ausreichend; Grundsätze für Systemnutzungstarife hätte das ElWOG nicht dem V-Geber überlassen dürfen)