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VfGH 27. 6. 2000, G 11/00 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/1532ZfV 2001, 705

§ 81 Abs 2 WRG (Wassergenossenschaften, nachträgliche Einbeziehung bestimmter Liegenschaften und Anlagen auf Antrag ihres Eigentums, zwangsweise Einbeziehung auch bei freiwillig gebildeten Genossenschaften; Unsachlichkeit der Zulässigkeit der zwangsweisen Erweiterung einer freiwilligen Genossenschaft bei gleichzeitiger Unmöglichkeit, zwangsweise vorweg eine solche Genossenschaft zu bilden)

VfGH 27.06.2000, G 11/00

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