Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, negativer; Bereicherungsanspruch aufgrund eines auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhenden Vermögenszuwachses, Zuständigkeit des Linzer Stadtsenates als Dienstbehörde für die Rückforderung von Bezügen des Dienstverhältnisses ohne Wissen vom Amtsverlust, Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges)