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VfGH 27. 6. 2000, K I-23/97 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1521ZfV 2001, 702

Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, negativer; Bereicherungsanspruch aufgrund eines auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhenden Vermögenszuwachses, Zuständigkeit des Linzer Stadtsenates als Dienstbehörde für die Rückforderung von Bezügen des Dienstverhältnisses ohne Wissen vom Amtsverlust, Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges)

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