§ 2 Abs 1 PostsparkassenG idF BGBl 1996/742 (Entgegennahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen durch die Post und Telekom Austria AG im Namen und auf Rechnung der Postsparkasse AG)
§ 47 Abs 1 AlVG (Mitteilung über den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld)