Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierungsgebot, im Wirtschaftsrecht differenziert; materiell-rechtl Ermächtigung nicht ausreichend; Grundsätze für Systemnutzungstarife hätte das ElWOG nicht dem V-Geber überlassen dürfen)
Art 16 Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 96/92/EG (Wahlfreiheit zwischen System nach Art 17 oder 18 für Netzzugang)