§ 2 Abs 6 DVG (aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedener Beamter, Zuständigkeit der früheren Dienstbehörde in Dienstrechtsangelegenheiten, die aus vor dem Ausscheiden eingetretenen Tatsachen herrühren, Rückforderung von trotz Amtsverlustes geleisteten Bezügen)
§ 13a GehG (Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen)