§ 40 Abs 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, wichtiges dienstliches Interesse; Abberufung des stellvertretenden Leiters einer Bundesgebäudeverwaltung wegen eines schwer wiegenden, diesem anzulastenden Spannungszustandes mit dem Leiter, keine Einstellung des Verfahrens durch Besprechung über beabsichtigten Neubeginn)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit; keine Verletzung durch Bescheid, keine Willkür der Berufungskommission beim BKA)