§ 68 Abs 1 AVG (Bescheid, Rechtskraft)
§ 2 Abs 2 DVG (Zuständigkeit der obersten Verwaltungsorgane als oberste Dienstbehörde in erster Instanz, Übertragung an nachgeordnete Dienstbehörden durch Verordnung)
§ 13 Abs 1 DVG (zu § 68 AVG , Aufhebung oder Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden von Amts wegen, Wissen oder Wissenmüssen der Partei vom Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften)