§ 82 Abs 1 StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht; Kiosk und Warenausräumung auf Gehsteig, Betreibung durch GesmbH; kurzzeitige Betreuung durch Mitarbeiter, Bedachtnahme auf allfälliges Auswahlverschulden und auf Kontrollen, keine)
§ 99 Abs 3 lit d StVO (ebenso, Strafbestimmung)