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VwGH 27. 4. 2000, 96/02/0313 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/986ZfV 2001, 472

§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, behaupteter Nachtrunk, Glaubwürdigkeit, Beurteilung auch nach Zeitpunkt der erstmaligen Behauptung; Beweispflicht des Lenkers; bloße „Ungereimtheiten hinsichtlich der Trinkverantwortung“ des Lenkers, Grundlage für „in dubio pro reo“ Entscheidung, keine)

VwGH 27.04.2000, 96/02/0313 Amtsbeschwerde

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