§ 32 Abs 1 Z 2 HGG (Familienunterhalt, Ausmaß, 10 % für jede Person neben der Ehefrau, die zum Haushalt des Wehrpflichtigen gehört oder in seinem Haushalt lebt; Bedeutungslosigkeit der Frage, wer Wohnungsinhaber ist)
VwGH 14.03.2000, 99/11/0140
Bei der Lösung der hier entscheidenden Frage, ob der Sohn des Bfs zu dessen Haushalt iSd § 32 Abs 1 Z 2 HGG gehört, kommt es nicht entscheidend darauf an, wer Wohnungsinhaber (hier Hauptmieter der Wohnung) ist.