§ 33 Abs 1 HGG (Wohnkostenbeihilfe, Ersatz aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehenden Kosten)
VwGH 14.03.2000, 98/11/0259
2. Soweit die Begr des angef Bes schließl dahingehend verstanden werden könnte, dass nach der Auffassung der bel Beh ein Anspruch des Bfs auf Wohnkostenbeihilfe schon deswegen nicht in Frage kam, weil aufgrund der von seiner Mutter geleisteten Zahlungen an den Vermieter von Kosten einer eigenen Wohnung, die dem Bf selbst entstehen, nicht gesprochen werden könne, hätte sie ebenfalls die maßgebl Rechtslage verkannt. Ist ein Wehrpflichtiger aufgrund eines von ihm abgeschlossenen Mietvertrages zur Mietzinszahlung für eine von ihm bewohnte „eigene Wohnung“ verpflichtet, so entstehen ihm durch Wohnkostenbeihilfe abgeltbare Kosten iSd § 33 Abs 1 Satz 1 HGG auch dann, wenn diese Mietzinszahlungen - wie hier nach dem Vorbringen des Bfs - für einen best Zeitraum von seiner Mutter getragen wurden. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.