§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet)
§ 26 Abs 3 FSG (erstmalige Übertretung des § 7 Abs 3 Z 4 , Entziehung der Lenkberechtigung für zwei Wochen)
§ 64 Abs 2 AUG (Berufung, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung, Annahme von Gefahr im Verzug, keine, Entziehung der Lenkberechtigung sechs Monate nach der Tat)