§ 26 Abs 5 FSG (Aufforderungsbescheid zur Beibringung eines Gutachtens hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung; Voraussetzung; begründete Bedenken hinsichtlich des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen; begründete Bedenken gegen die psychische Gesundheit)
§ 13 Abs 1 FSG-GV (psychische Erkrankungen, keine strafbare Handlungen, die keine bestimmten Tatsachen iSd § 7 Abs 3 oder 4 FSG darstellen)