§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Juristische Person, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss; Tatbestandsprüfung nach § 87 Abs 2-6 , keine)
VwGH 22.03.2000, 99/04/0207
§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Juristische Person, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss; Tatbestandsprüfung nach § 87 Abs 2-6 , keine)
VwGH 22.03.2000, 99/04/0207