§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Auflagenvorschreibung; Auflageninhalt, Mindestvoraussetzungen; Emissionsgrenzwerte, Vorschreibung, Notwendige Vorschreibung von der Zielerreichung dienenden Maßnahmen)
VwGH 22.03.2000, 99/04/0213
Inhaltl Rechtswidrigkeit des angef B, da die bel Beh mit der Auflage D 2 einen von der mitbet Partei einzuhaltenden Emissionsgrenzwert für Lärm vorschrieb, ohne gleichzeitig jene konkreten Maßnahmen zu benennen, die zur Erreichung dieses Zieles zu setzen sind. Aufhebung.