§ 74 Abs 2 Z 1, 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Interessensschutz, Beurteilungsmaßstab der Auswirkungen auf gesundes, normal empfindendes Kind und gesunden, normal empfindenden Erwachsenen, Anwendung bei Gefährdungstatbestand, keine, Anwendung nur für Belästigungstatbestand)
§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht)