§ 2 erster Satz BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Fahrraddienst; nur vertrauenswürdige Personen; Feststellung, dass eine Person als Taxilenker nicht berechtigt ist, ist gesetzwidrig)
§ 4 Abs 1 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Taxilenker, Tätigkeit setzt Ausweis voraus)