§ 95 Abs 5 Krnt Allg GdO 1998 (Aufhebung des Bescheides des Gemeindevorstandes durch Aufsichtsbehörde; Bindung der Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde bei neuerlicher Entscheidung der Rechtssache; Umfang der Bindung)
VwGH 09.03.2000, 99/07/0149
Mit dem vor dem VwGH angef B vom 14. 7. 1999 gab die bel Beh der Vorstellung der ZweitBfin Folge und hob gleichzeitig den B des GdVorstandes der MarktGd Eberndorf vom 7. 4. 1999 auf und verwies die Angelegenheit an die „Marktgemeinde Gösselsdorf“ (richtig wohl Eberndorf) zurück. Hingegen wurde die Vorstellung des ErstBfs mangels Parteistellung unzul zurückgewiesen, da gem § 29 Abs 2 der Krnt AbfallwirtschaftsO die Pflicht zur Aufstellung eines Müllbehälters nur den Grundstückseigentümer treffe.