§ 1 Abs 1 erster Satz KflG 1952 idF BGBl 1993/128 (Kraftfahrlinienverkehr; Übernahme der Definition des Linienverkehrs aus der V 117/66/EWG auch für den innerstaatlichen Kraftfahrlinienverkehr)
§ 1 Abs 1 zweiter Satz KflG 1952 idF BGBl 1993/128 (Zugänglichkeit für jedermann ungeachtet einer etwaigen Verpflichtung zur Buchung; bei Beschränkung auf best Personenkreis liegt kein Kraftfahrlinienverkehr vor; „Discobus“ für Jugendliche)