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VwGH 22. 3. 2000, 99/01/0016 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2001/860ZfV 2001, 431

§ 10 Abs 1 AsylG 1997 (Asylerstreckungsantrag von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung über Erstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag)

§ 10 Abs 2 AsylG 1997 (Einbringung frühestens mit Einbringung des Hauptantrages, Zulässigkeit für Eltern eines Minderjährigen, Ehegatten bei Eheschließung spätestens innerhalb eines Jahres nach Einreise und mj unverheiratete Kinder)

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