§ 3 Abs 1 zweiter Satz AsylG 1997 (Fremde, Schutz vor Verfolgung iSd Genfer FlKonv, Asylantrag; kein gesonderter Antrag auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; keine negative Feststellung aus Anlass der Abweisung eines Asylantrages)
§ 3 Abs 1 zweiter Satz AsylG 1997 (Fremde, Schutz vor Verfolgung iSd Genfer FlKonv, Asylantrag; kein gesonderter Antrag auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; keine negative Feststellung aus Anlass der Abweisung eines Asylantrages)