§ 3 Abs 1 BDG (Ernennung, Begriff; hier Überstellung in die Verwendungsgruppe A 1)
§ 40 Abs 3 Z 2 GehG (allgemeiner Verwaltungsdienst, Überstellung eines Beamten ohne Hochschulstudium aus einer anderen Besoldungsgruppe in die Verwendungsgruppe A 1, besoldungsrechtliche Einstufung, Verminderung des zu berücksichtigenden Zeitraumes um zwei Jahre)