§ 80 Abs 9 BDG (Naturalwohnung, Gestattung der tatsächlichen Benützung, ua für Beamte des Ruhestandes)
§ 24a Abs 2 Z 2 GehG (Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen, Bemessungsgrundlage für die Grundvergütung, bei bundeseigenen Wohnungen vom Bund bei Neuvermietung erzielbarer Hauptmietzins; Abstellen auf konkrete Wohnung, Berücksichtigung der Investitionen des Mieters nach Billigkeitsüberlegungen)