§ 92 Abs 1 Z 1 Nö BauO LGBl 8200-9 (Bewilligungspflicht; Gebäude)
§ 92 Abs 1 Z 4 Nö BauO LGBl 8200-9 (Bewilligungspflicht; Instandsetzung eines Gebäudes, wenn bestimmte Interessen betroffen; vollkommen ausgebranntes Gebäude; keine Instandsetzung)
- AVG (Baugesuch, Pläne; Unterschrift nicht auf dem Gesuch, aber auf dem Einreichplan; ausreichend zur Begründung der Eigenschaft als Antragsteller)