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VwGH 7. 3. 2000, 96/05/0060 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/793ZfV 2001, 397

§ 92 Abs 1 Z 1 Nö BauO LGBl 8200-9 (Bewilligungspflicht; Gebäude)

§ 92 Abs 1 Z 4 Nö BauO LGBl 8200-9 (Bewilligungspflicht; Instandsetzung eines Gebäudes, wenn bestimmte Interessen betroffen; vollkommen ausgebranntes Gebäude; keine Instandsetzung)

- AVG (Baugesuch, Pläne; Unterschrift nicht auf dem Gesuch, aber auf dem Einreichplan; ausreichend zur Begründung der Eigenschaft als Antragsteller)

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