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VfGH 29. 9. 2000, V 91/97 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2001/1205ZfV 2001, 542

Art 18 Abs 2 B-VG (Verordnung; Stammverordnung; Änderungsverordnung; Inkrafttreten der Stammverordnung; Änderung des Inkrafttretens der Stammverordnung durch Änderungsverordnung)

VfGH 29.09.2000, V 91/97

Die bekämpfte V der Gemeinde Neustift im Stubaital vom 29. 8. 1996 idF der Änderung vom 16. 1. 1997 ist nicht in Kraft getreten

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