Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag; unmittelbare Betroffenheit; überschießender Aufhebungsantrag; mehrere voneinander trennbare Tatbestände unterschiedlichen Inhalts in einem zur gänzlichen Aufhebung beantragten Absatz)
VfGH 26.09.2000, G 83/99