§ 34 VfGG (Wiederaufnahme des Verfahrens)
§ 530 Abs 1 ZPO (Wiederaufnahme des Verfahrens; wiederaufnehmbare Verfahren; Verfahren, die durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden sind; Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages keine die Sache erledigende Entscheidung)