Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, Ärztekammer und Österreichische Ärztekammer, Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des ASVG betreffend Bindung der Gesamtverträge an RichtlinienV des Hauptverbandes sowie auf Aufhebung der Richtlinien mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller bzw wegen zumutbarem anderen Wegs der Rechtsdurchsetzung)