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VfGH 6. 3. 2000, V 95/99 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/1178ZfV 2001, 534

§ 43 StVO (Erlassung von Verkehrsverboten durch Verordnung)

§ 44 Abs 2 StVO (Kundmachung der nicht durch Straßenverkehrszeichen ausdrückbaren Verordnungen des BMWV oder einer Landesregierung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften)

§ 44 Abs 2b StVO (ebenso, Verordnungen einer Bezirksverwaltungsbehörde, zusätzliche Kundmachung durch Hinweistafeln am Beginn der betroffenen Straßenstrecke unter Hinweis auf die Fundstelle im Kundmachungsorgan; Fahrverbote mit umfangreichen Ausnahmekatalogen, hier Aufstellung der Hinweistafeln 169,40 m nach dem Beginn der betroffenen Straßenstrecke, gesetzwidrige Kundmachung)

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