§ 23 Abs 4 Stmk ROG 1974 (Bauland, Baugebiet; reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete; Begründung für die Differenzierung unter Berücksichtigung des Bestandes und der Interessen von Eigentümern von im reinen Wohngebiet unzulässigen Anlagen; Gasthaus)
VfGH 30.09.2000, V 50/00