§ 23 Abs 1 Oö ROG (Flächenwidmungsplan, Änderung, Voraussetzungen; Baulandwidmung im Interesse der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen; Grundstück im Anschluss an bestehenden Betrieb; zunächst Errichtung eines Öltanks geplant, dann Errichtung eines Gartenhauses)
VfGH 28.06.2000, V 19/00