§ 29 Abs 5 WRG (Wasserbenutzungsrecht, Erlöschen; ausdrücklicher behördlicher Ausspruch des Erlöschens der entbehrlich gewordenen, nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten; Konkretisierung)
§ 59 Abs 1 AVG (Spruch des Bescheides; erforderliche Deutlichkeit des Bescheidwillens)