§ 34 Abs 1 WRG (ua Bestimmung entsprechender Schutzgebiete durch Bescheid, Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung oder gegen eine Beeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit; Erlassung im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung)
VwGH 13.04.2000, 97/07/0144