§ 5 Abs 2 VVG (Zwangsstrafen, Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins; Unzulässigkeit der Hereinbringung der verhängten Zwangsstrafe nach Ablauf der Entziehungszeit)
§ 11 VVG (kein Anspruch auf Kostenersatz der verpflichteten Partei)
VwGH 14.12.1999, 99/11/0268