§ 38 AVG (Vorfrage, Beurteilung, Aussetzung des Verfahrens, Voraussetzungen; Tatbestandswirkung des den Unterhaltsanspruch betreffenden Urteils für den Versorgungsanspruch, Unzulässigkeit einer Vorfragenbeurteilung des anhängigen Unterhaltsprozesses durch die Behörde)