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VwGH 29. 3. 2000, 2000/12/0022 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1087ZfV 2001, 495

§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigung der Erledigung, Form, ua Name des Genehmigenden; Erledigung des Zentralwahlausschusses mit unleserlicher Unterschrift des Vorsitzenden sowie e-mail-Adresse, aber ohne Namen des Genehmigenden, mangelnde Bescheidqualität)

§ 56 ff AVG (Bescheid, Begriff, Merkmale)

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